AGB und Teilnahmebedingungen

Entsingelung Coaching, Seminare, und Vorträge

Saleggstr. 7, D-81547 München

nachfolgend "Veranstalter" genannt. Veranstalter sind auch durch den Veranstalter beauftragte Leistungsträger.

 

 

1. Annahme Leistungserbringung

Der Vertrag kommt durch Annahme der Buchung durch den Veranstalter zustande. Der Veranstalter bestätigt die Buchung durch eine Buchungsbestätigung bzw. Rechnungsstellung. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und/oder den Angaben der Vertragsbestätigung. Änderungen/Abweichungen einzelner Leistungen, die danach notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Vertrages nicht beeinträchtigen.

 

2. Zahlungen

Der Kunde verpflichtet sich, bis 8 Tage nach Erhalt der Rechnung/Bestätigung, in jedem Fall aber vor Leistungsbeginn ungeachtet des Zugangs einer Rechnung/Bestätigung, den Leistungspreis in voller Höhe zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Dritte mit dem Inkasso zu beauftragen. Dazu erforderliche Daten dürfen explizit an Dritte zu diesem Zwecke weitergegeben werden.

 

3. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzpersonen

Beim Rücktritt des Kunden vom Vertrag werden folgende Rücktrittspauschalen, bei Seminaren und Coachings mindestens jedoch 30 Euro Bearbeitungsgebühr, von den Gesamtkosten fällig:

- bis 14 Tage vor Leistungsbeginn 25 %

- bis 7 Tage vor Leistungsbeginn 50 %

- danach bzw. bei Nichtantritt 100 %

Als Leistungsbeginn gilt 0:00 Uhr des Tages, an dem der Veranstalter zur Erbringung der Leistung verpflichtet ist. Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen; als Stichtag gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Bei einer Umbuchung der Veranstaltung, kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro gesondert berechnet werden. Die Leistung kann nur dann durch einen Dritten wahrgenommen werden, sofern in dessen Alters- und /oder Geschlechtsgruppe noch ein freier Platz vorhanden ist. Die Prüfung und Einwilligung hierzu obliegt dem Veranstalter. Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf Minderung des Gesamtpreises.

 

Bei allen Veranstaltungen handelt es sich um eine Dienstleistungsart i. S. der Freizeitgestaltung, bei der sich der Veranstalter verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen. Auch ist der Zeitraum genau angegeben, sodass gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB, das Widerrufsrecht nach dem sog. Fernabsatzgesetz nicht gegeben ist.

 

4. Haftung

Die vertragliche Haftung für Schäden jedweder Art ist auf das Dreifache des jeweiligen Leistungsentgeltes beschränkt, soweit der Kunde den Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat.

Der Kunde nimmt die Leistungen grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch. Bei Veranstaltungen trägt er seiner eigenen Sicherheit und Leistungsfähigkeit angemessen Rücksicht. Im Zweifelsfalle ist er verpflichtet vorab einen Arzt zu konsultieren. Im Leistungspreis ist keinerlei Versicherung enthalten. Der Kunde trägt die Kosten An- und Abreise sowie ggf. in diesem Zusammenhang anfallende Storno- und Versicherungskosten selbst.

Die Verantwortung für Garderobe, Gepäck und sonstige Gegenstände im Kundeneigentum verbleibt beim Kunden.

Beim Verleih von Waren durch den Veranstalter oder Dritte im Rahmen der Veranstaltung haftet der Kunde für Beschmutzung, Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, unverschuldetem Ausfall von Leistungsträgern, innere Unruhen, Streiks oder hoheitliche Maßnahmen verursacht werden. Der Veranstalter haftet zudem nicht für körperliche oder geistige Schäden, auch nicht für Verlust, Verschmutzung oder Beschädigung von Kleidungsstücken oder Wertsachen.

Der Veranstalter haftet grundsätzlich, sofern gesetzlich möglich, nur bei Vorsatz und eigener grober Fahrlässigkeit.

 

5. Stornierung der Veranstaltung/einzelner Verträge

Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung/Seminar aus wichtigen Gründen (z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit oder bei "Outdoor"-Veranstaltungen witterungsbedingt) abzusagen oder den Inhalt bzw. das Programm der Veranstaltung zu ändern. Dies gilt auch, wenn die Erfüllung des Vertrages unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. Im Falle der Absage der Veranstaltung erhält der Kunde den gezahlten Leistungspreis rückerstattet.

Der Veranstalter hat das Recht einzelnen Teilnehmern ohne Angabe von Gründen die Teilnahme zu verweigern oder während der Teilnahme diese von der Veranstaltung auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn diese die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet ausgesprochener Abmahnungen nachhaltig stören. Ist ein Teilnehmer den Anforderungen einer Veranstaltung aufgrund seiner Fehleinschätzung nicht gewachsen, gilt Gleiches. Ein Anspruch auf teilweise oder gänzliche Rückerstattung des Leistungspreises entsteht nicht.

 

6. Ausschlussfristen

Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden. Alle Ansprüche, z.B. wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen oder Schadensersatz, hat der Kunde unmittelbar nach Beendigung der Leistungserbringung geltend zu machen.

 

7. Unwirksamkeit einzelner Klauseln/Nebenabreden

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des übrigen Vertrages hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Abweichende Regelungen sind schriftlich und in beidseitig unterzeichneter Form festzulegen. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.

 

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Kunden gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen dem Veranstalter und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Veranstalters örtlich zuständige deutsche Gericht. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, ein anderes für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

 

Stand: 15.02.2011